Die Gewährleistung deckt sowohl die von Pearl Cycles entwickelten Teile als auch die Teile von Originalherstellern, wie z.B. DT Swiss. Die Gewährleistung deckt nur Material- und Verarbeitungsfehler, die schon bei Auslieferung bestanden.
Ersatz- und Verschleißteile wie Antriebskomponenten (Kette und Kassette), Lackierung, Lager oder Kabel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wenig gilt dies für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfallschäden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Verschleiß entstehen.
Ein Gewährleistungsanspruch ist unabhängig vom ursprünglichen Eigentümer des Bikes. Das heißt, wenn du das Bike aus zweiter Hand gekauft hast und es weniger als 2 Jahre alt ist, kannst du trotzdem einen Anspruch geltend machen.
Pearl Cycles übernimmt im Gewährleistungsfall die Kosten für den Umbau, den Versand und die Zollgebühren.